Rechts-Infos EU-Rechtsvorschriften

Es gibt drei grundlegende Arten von EU-Rechtsvorschriften – Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen/Beschlüsse.

  • Verordnungen entsprechen nationalen Gesetzen, gelten jedoch in allen EU-Ländern.
  • In Richtlinien sind Grundregeln festgelegt, die die EU-Länder in nationales Recht umsetzen müssen. 
  • Entscheidungen und Beschlüsse gelten für spezielle Angelegenheiten und nur für die eigens erwähnten Personen oder Organisationen.

AKTUELL

Europäische Kommission

Brüssel, Freitag, den 09. Januar 2015

 

Besserer Schutz für Gewaltopfer in der gesamten EU

 

Ab kommendem Sonntag können Opfer von Gewalt – insbesondere Opfer von häuslicher Gewalt oder Stalking – in allen EU-Mitgliedstaaten mit besserem Schutz rechnen. Die neuen Bestimmungen gewährleisten, dass in einem Mitgliedstaat erlassene Kontaktsperren, Schutz- und Verbot-sanordnungen durch eine einfache Bescheinigung schnell und einfach in der gesamten EU anerkannt werden...

 

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Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung

Europäische Kommission

Brüssel, Freitag, den 17. Januar 2014

 

Die EU-Vorschriften gegen Diskriminierung sind inzwischen in sämtlichen 28 EU-Mitgliedstaaten umgesetzt

 

Doch mangelt es in der Praxis oft an tatsächlichem Schutz für Diskriminierungsopfer. Das geht aus einer heute vorgestellten Bestandsaufnahme 13 Jahre nach Erlass der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien hervor.

 

Kommissionvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz, erklärte zu dem Bericht: „Dank der EU-Vorschriften gegen Diskriminierung und ihres entschlossenen Handelns zur Durchsetzung dieser Regeln können die Bürgerinnen und Bürger in sämtlichen 28 Mitgliedstaaten auf ihr Recht vertrauen. Jetzt geht es darum, dass Diskriminierungsopfer ihr Recht auch tatsächlich geltend machen können, dass sie wissen, wo sie Hilfe finden, und dass ihnen der Rechtsweg offensteht.“

 

Mit der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und der Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, die beide im Jahr 2000 erlassen wurden, soll jegliche Form der Diskriminierung bekämpft werden. Zwar stellt die Umsetzung dieser beiden Richtlinien in innerstaatliches Recht in sämtlichen 28 EU-Ländern eine gute Nachricht dar. Im heutigen Bericht wird jedoch hervorgehoben, dass die Behörden der Mitgliedstaaten noch gewährleisten müssen, dass Diskriminierungsopfer auch tatsächlich Schutz erhalten. Als wichtigste Herausforderungen bezeichnete die Kommission das mangelnde Wissen der Öffentlichkeit um diese Rechte und die hohe Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle. Deshalb finanziert die Kommission einschlägige Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen für Rechtsberufe. Ferner hat sie als Anlage zu ihrem heutigen Bericht Orientierungshilfen für Diskriminierungsopfer veröffentlicht.

 

Vollständige Pressemitteilung

Bericht über die Anwendung der Richtlinien mitsamt Anlagen.

 

Quelle:  EU AKTUELL - EU Vertretung in Deutschland